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Auto aufwärmen mit Motor laufen lassen im Stillstand
Der Winter bringt einige Unannehmlichkeiten beim Autofahren mit sich. Eine davon sind beschlagene oder gefrorene Scheiben und eine kalte Fahrgastzelle. Gemütlich sieht anders aus. Um das Auto schon vor dem Losfahren auf angenehme Innentemperaturen und freie Sicht zu bringen, kommen manche auf die Idee den Motor laufen zu lassen. Das ist allerdings bei genauerer Betrachtung nicht nur wenig hilfreich, sondern schadet auch der Umwelt und ist sogar ausdrücklich verboten.
Motor im Stillstand schadet der Technik
Im Stand benötigt der Motor wesentlich länger, um seine Betriebstemperatur für optimale Performance zu erreichen. Dafür wird dann allerdings eine große Menge Treibstoff gebraucht, die nicht zur Fortbewegung des Fahrzeugs abgegeben werden kann. Der Motor bleibt länger kalt, womit sehr viel unverbrannter Kraftstoff auf die Zylinderoberfläche gelangt. Der Effekt davon ist erhöhte Reibung wegen schlechter Schmierung. Die möglichen Folgen sind Zylinder- und Kolbenverschleiß. Der unverbrannte Kraftstoff fließt dann auch an den Kolben vorbei und gelangt so in die Ölwanne. Dort verdünnt er das Motoröl und verschlechtert auch hier die Schmierung. Der Motor wird höher strapaziert und Kolben oder Nockenwelle gehen früher kaputt.
Umweltbelastung vergleichsweise enorm
Neben dem Auto selbst wird auch die Umwelt überproportional belastet. Da die Abgasnachbehandlung noch nicht einwandfrei funktioniert, stoßen kalte Motoren eine vielfache Menge an Abgase aus. Abgesehen davon werden Anrainer mit Lärm und Geruch belästigt. Der positive Effekt widerum ist allerdings überschaubar. Bei einer Außentemperatur von -10° C wird nach vier Minuten eine Innentemperatur von 13° C erreicht – noch immer nicht richtig angenehm. Dabei wurden allerdings ca. 0,15 l Benzin verbraucht. Damit hätte man in etwa bereits drei bis sechs Kilometer zurücklegen können.
Motor laufen lassen im Stillstand verboten
Diese Praxis des Autoaufwärmens ist im Übrigen gesetzlich geregelt. In Deutschland bestimmt §30 der Straßenverkehrsordnung, dass „bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten“ sind. In Österreich ist das Kraftfahrgesetz im §102 noch etwas expliziter: „Warmlaufenlassen des Motors stellt jedenfalls eine vermeidbare Luftverunreinigung dar.“ Der Strafrahmen fällt dafür mit bis zu 5.000,- EUR auch recht üppig aus, wobei in der Praxis bis zu 150,- EUR üblich sind.
Bessere Alternativen zum Vorwärmen
Es gibt einige Alternativen zum Laufen lassen des Motors im Stand:
- Beschlagene Scheiben mit einem trocken Tuch reinigen oder Eis mit Eiskratzer oder Eissprays entfernen. Wenn frostige Nächte absehbar sind, bringen Sie bereits am Vorabend eine Isomatte auf der Windschutzscheibe an.
- Um beschlagene Scheiben zu vermeiden, versuchen Sie den Fahrgastraum so weit wie möglich trocken zu halten. Klopfen Sie vor dem Einsteigen Schnee von den Schuhen.
- Autos erreichen die optimale Betriebstemperatur am schnellsten, wenn sie im mittleren Drehzahlbereich gefahren werden. Nach dem Starten des Motors also gleich losfahren.
- Wenn Sie im Winter auf einen warmen Innenraum beim Einsteigen Wert legen, überlegen Sie, ob eine Standheizung nicht nur ihr Auto und die Umwelt, sondern auch die Brieftasche schont.